Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt. Damit werden zum Schutz der Verbraucher künftig auch für den "Grauen Kapitalmarkt" strengere Regeln gelten; u.a. müssen gewerbliche Finanzanlagevermittler künftig anlegergerecht beraten, Provisionen offenlegen und Beratungsprotokolle vorlegen.
Das Gesetz sieht u.a. vor:
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Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie den Gesetzestext hier (PDF-Dokument).
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