Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Mitteilung des BMF vom 07.12.2011


Das Bundeskabinett hat am 07.12.2011 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Hiermit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 umgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst nach Aussage des BMF folgende Eckpunkte:

  • Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.
  • Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
  • Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

Die Mitteilung des BMF vom 07.12.2011 mit weitergehenden Informationen finden Sie hier.

Den Gesetzesentwurf im Volltext finden Sie hier.

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