Das Bundeskabinett hat am 07.12.2011 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Hiermit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 umgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst nach Aussage des BMF folgende Eckpunkte:
Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.
Die Mitteilung des BMF vom 07.12.2011 mit weitergehenden Informationen finden Sie hier.
Den Gesetzesentwurf im Volltext finden Sie hier.
Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung