Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29.03.2011 Stellung zu der Frage der Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen genommen.
Das Schreiben des BMF finden Sie hier.
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