Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG
Mit Schreiben vom 02.01.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemäß § 203 Absatz 2 BewG den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2012 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,44 Prozent errechnet.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.
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