BMF zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG

Schreiben des BMF vom 11.01.2012 - IV D 3 - S 7493/07/10001


Mit Schreiben vom 11.01.2012 gibt das BMF (Bundesministerium der Finanzen) die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i.S.d. Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i.S.d Artikels 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt.

Das Schreiben des BMF finden Sie hier.

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