Nachdem im vergangenen Jahr erste Erfahrungen mit dem reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) gesammelt werden konnten, steht nun das Antragsjahr 2015 an. Gleichzeitig ist an weitere antrags- und fristgebundene Entlastungsmöglichkeiten, wie insbesondere die Beihilfe für indirekte CO2-Kosten gemäß der einschlägigen Leitlinie der
EU-Kommission zu denken.
In der Veranstaltung wollen wir gemeinsam Erfahrungen austauschen sowie praktische Hinweise für die Antragsverfahren 2015 und weitere Entlastungsmöglichkeiten geben.
Agenda
- Begrüßung
- Gestaltungsspielräume in den Energiekosten – Besonderheiten im Antragsjahr 2015
- Praxiserfahrungen aus Unternehmersicht mit anschließender Diskussionsrunde
- Eine Erfahrung reicher – (neue) Anforderungen an die Wirtschaftsprüferbescheinigung nach EEG 2014
- Strompreiskompensation – was ist beim Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten zu beachten?
- Abschluss und Zusammenfassung
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.