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Entgelttransparenzgesetz 2017 - Neue Pflichten für Arbeitgeber

Der Bun­des­tag hat am 30. März 2017 das Ge­setz zur Förde­rung der Trans­pa­renz von Ent­gelts­struk­tu­ren –Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz- ver­ab­schie­det. Die­ses wird vor­aus­sicht­lich am 1. Juni 2017 in Kraft tre­ten.

Ziel des Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­set­zes ist es, mehr Lohn­ge­rech­tig­keit zwi­schen Frauen und Männern zu schaf­fen.

Mit der ge­setz­li­chen Neue­rung kom­men neue Pflich­ten und Her­aus­for­de­run­gen auf Un­ter­neh­men zu: Ne­ben einem in­di­vi­du­el­len Aus­kunfts­an­spruch und Be­richts­pflich­ten sieht das Ge­setz u.a. auch ein be­trieb­li­ches Prüfungs­ver­fah­ren vor. Er­fah­ren Sie mehr auf der ge­mein­sa­men Ver­an­stal­tung von Eb­ner Stolz und Ogle­tree Dea­kins.

Diese Ver­an­stal­tung ist für Sie kos­ten­frei.