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Bundestag stimmt Gesetzentwurf zum Schutz vor Kostenfallen im Internet zu

Der Bun­des­tag hat am 2.3.2012 einem von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­leg­ten Ge­setz­ent­wurf zum Schutz vor Kos­ten­fal­len im In­ter­net in der durch den Rechts­aus­schuss geänder­ten Fas­sung zu­ge­stimmt. Kern­punkt der Neu­re­ge­lung ist die Ver­pflich­tung der Un­ter­neh­men, beim On­line-Han­del mit einem Be­stell­but­ton un­miss­verständ­lich auf ent­ste­hende Kos­ten hin­zu­wei­sen.

In­fol­ge­des­sen sol­len Verträge im In­ter­net künf­tig nur zu­stande kom­men, wenn dem Ver­brau­cher vor der Be­stel­lung alle er­heb­li­chen In­for­ma­tio­nen verständ­lich zur Verfügung ge­stellt wer­den. Der Ver­brau­cher muss dann durch eine Schaltfläche - einen spe­zi­el­len "But­ton" - ge­warnt wer­den, be­vor er eine Zah­lungs­ver­pflich­tung ein­geht. Un­ter­neh­men müssen künf­tig die Be­stell­schaltfläche mit den Worten "zah­lungs­pflich­tig be­stel­len" oder ei­ner an­de­ren ebenso un­miss­verständ­li­chen Be­schrif­tung ver­se­hen.

Der Ge­setz­ent­wurf sieht Ände­run­gen im Bürger­li­chen Ge­setz­buch vor. Aber nicht nur in Deutsch­land, son­dern auch in ganz Eu­ropa soll der elek­tro­ni­sche Ge­schäfts­ver­kehr si­che­rer ge­stal­tet wer­den. Des­halb wird auf eu­ropäischer Ebene eine Richt­li­nie für Ver­brau­cher­rechte mit ei­ner ent­spre­chen­den Re­ge­lung be­ra­ten. Mit dem Ge­setz­ent­wurf wird die künf­tige EU-Richt­li­nie vorab um­ge­setzt.

Link­hin­weis:

Für den auf den Web­sei­ten des Bun­des­ta­ges veröff­ent­lich­ten Ge­set­zes­ent­wurf kli­cken Sie bitte hier (pdf-For­mat).

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