Das Bundeskabinett hat am 15.02.2012 die Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts beschlossen.
Die neuen Regeln erleichtern Kunden des örtlichen Grundversorgers den Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters. Künftig können sie ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang war dies nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Abwicklung des Lieferantenwechsels angepasst.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 15.02.2012
Die Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts vom 15.02.2012 im Volltext finden Sie hier.