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Bundeskabinett beschließt neue Eigenkapitalregeln für Versicherungen

Entwurf eines Zehnten Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 15.02.2012 den Ent­wurf des Zehn­ten Ge­set­zes zur Ände­rung des Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­set­zes be­schlos­sen. Mit dem Ge­setz soll die Richt­li­nie der Eu­ropäischen Union (EU) über die Auf­nahme und Ausübung der Ver­si­che­rungs- und der Rück­ver­si­che­rungstätig­keit (2009/138/EG) in deut­sches Recht um­ge­setzt wer­den.

Ein­zel­hei­ten zu dem Ent­wurf können Sie hierauf der Home­page des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Fi­nan­zen fin­den.

Den Ge­set­zes­ent­wurf im Voll­text fin­den Sie hier.

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