deen

Aktuelles

BMJ: Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Nun­mehr liegt der Ent­wurf des Ge­set­zes zur Um­set­zung der Ver­brau­cher­rech­te­richt­li­nie vor. Mit der Ver­brau­cher­rech­te­richt­li­nie wird das Ver­brau­cher­schutz­recht in der EU ver­ein­heit­licht. Die Neu­re­ge­lun­gen tre­ten am 13.06.2014 in Kraft.

Mit der Neu­re­ge­lung wird der Ver­brau­cher­schutz in Deutsch­land in ei­ni­gen Be­rei­chen ge­lo­ckert, in an­de­ren Be­rei­chen ver­schärft.

Das Wi­der­rufs­recht bei Fern­ab­satz­ge­schäften und Ge­schäften außer­halb des sta­tionären Han­dels wird geändert. Künf­tig können Ver­brau­cher auch bei feh­len­der oder un­zu­tref­fen­der Be­leh­rung nur noch in­ner­halb von 12 Mo­na­ten und 14 Ta­gen vom Wi­der­rufs­recht Ge­brauch ma­chen. Der­zeit ist das Wi­der­rufs­recht in sol­chen Fällen un­be­schränkt. Zur Ausübung des Wi­der­rufs­rechts reicht die bloße Rück­sen­dung der Ware nicht mehr aus. Viel­mehr muss der Ver­brau­cher ge­genüber dem Händ­ler eine Erklärung ab­ge­ben und die Kos­ten der Rück­sen­dung tra­gen.

Stren­ger wer­den al­ler­dings die In­for­ma­ti­ons­pflich­ten, die den Händ­lern auf­er­legt wer­den.

Zu­satz­kos­ten, die ne­ben dem Kauf­preis per vor­ein­ge­stell­tem Häkchen mit­ge­or­dert wer­den, wenn das Häkchen nicht ent­fernt wird, soll es nicht mehr ge­ben. Viel­mehr müssen sol­che Kos­ten ausdrück­lich bestätigt wer­den.

Die Pres­se­mit­tei­lung des BMJ zum Ge­setz­ent­wurf fin­den Sie hier.

Zum Ge­set­zes­ent­wurf geht es hier. 

 

 

 

nach oben