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Aktuelles Arbeitsrecht 2/2016

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 1. Juni 2016 einen Ge­setz­ent­wurf be­schlos­sen, der weit­rei­chende Ände­run­gen im Be­reich der Leih­ar­beit und Werk­verträge vor­sieht. Der Ent­wurf enthält neue Re­ge­lun­gen für den Ein­satz von Leih­ar­beit­neh­mern und von Fremd­per­so­nal auf der Ba­sis von Werk und Dienst­verträgen. Die Ände­run­gen wer­den vor­aus­sicht­lich be­reits zum 1. Ja­nuar 2017 in Kraft tre­ten. Gerne möch­ten wir Ih­nen die ge­plan­ten Ge­set­zesände­run­gen im Ein­zel­nen vor­stel­len und mit Ih­nen dis­ku­tie­ren, in wel­chen Be­rei­chen für Ihr Un­ter­neh­men mögli­cher­weise Hand­lungs­be­darf ent­ste­hen könnte.

Darüber hin­aus möch­ten wir im zwei­ten Teil der Ver­an­stal­tung einen Über­blick über die we­sent­li­chen ar­beits­recht­li­chen Ent­schei­dun­gen und Ent­wick­lun­gen des Jah­res 2016 ge­ben. Ab­ge­run­det wird dies durch einen Aus­blick auf die im kom­men­den Jahr zu er­war­ten­den ar­beits­recht­li­chen The­men.