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Veröffentlichungen

Die Stiftungserrichtung

Erste Praxiserfahrungen zum neuen Feststellungsverfahren nach § 60a AO

- Bei­trag von RA/StB Dr. Jörg Sauer und Lisa Ma­ria Schütz, Stif­tungs­brief 12-2013, S. 228 ff. -

Seit 29.3.13 ist das neue Fest­stel­lungs­ver­fah­ren der sat­zungsmäßigen
Vor­aus­set­zun­gen nach § 60a AO in Kraft. Da­nach er­folgt die Fest­stel­lung der Sat­zungsmäßig­keit ent­we­der auf An­trag der Körper­schaft oder von Amts­we­gen bei der Ver­an­la­gung zur Körper­schaft­steuer. Das Fest­stel­lungs­ver­fah­ren löst ins­be­son­dere die vorläufige Be­schei­ni­gung ab, die bis­lang für neu­gegründete Körper­schaf­ten bis zur erst­ma­li­gen Ver­an­la­gung als Nach­weis über die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen der Ge­meinnützig­keit diente.

Erste Praxiserfahrungen zum neuen Feststellungsverfahren

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