Riester-Förderung für Auslandsrentner

Wer im Ruhestand jenseits der Grenze wohnt, muss die Riester-Zulagen nicht mehr zurückzahlen. Das macht die private Altersvorsorge interessanter.

Die staatlich geförderte Riester-Rente kommt jetzt als private Altersvorsorge auch für Arbeitnehmer in Betracht, die im späteren Ruhestand ins Ausland auswandern möchten. Denn nach einem von der Bundesregierung beschlossenen aktuellen Gesetzentwurf müssen Rentner und Pensionäre nach dem Umzug die zuvor erhaltenen Zulagen nicht mehr wie bisher zurückzahlen. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.

Bislang haben Angestellte meist keinen Sparvertrag abgeschlossen, wenn sie im Alter beispielsweise in den Süden ziehen wollen. Denn sie mussten befürchten, dass sie die bis dahin erhaltenen attraktiven Fördergelder nicht behalten dürfen. Für sie war der Anreiz eine Riester-Rente abzuschließen, äußerst gering. Denn die Rendite insbesondere für kinderreiche Familien und Geringverdiener lag vor allen an den Zulagen, die mit in das Sparguthaben einfließen.

Von der gesetzlichen Nachbesserung bei der Riester-Rente profitieren insbesondere Ruheständler mit Wohnsitz im EU-Ausland. „Sie werden nun mit Blick auf die Riester-Zulagen nicht mehr daran gehindert werden, ihren Lebensabend auf Mallorca oder in der Toskana zu verbringen“, erläutert Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner Stolz Mönning Bachem. Der bisherige gesetzliche Rückforderungsanspruch bleibt nur noch bestehen, wenn der Sparer in ein Drittland wie die Türkei oder die USA verzieht. Aber den Rückforderungsanspruch stundet das Finanzamt auf Antrag, bis es aus der Riester-Police die ersten Rentenzahlungen gibt.

Wer hingegen seinen Wohnsitz innerhalb des EU-Raums wählt, muss erst die spätere Rente versteuern, sofern er zuvor auf den Riester-Vertrag staatliche Förderung in der Ansparphase erhalten hatte. Da die inländischen Institute dem Fiskus ohnehin sämtliche ausgezahlten Rentenbeträge melden müssen, lässt sich die Besteuerung auch kontrollieren. „Zentral zuständig für Auslandsrentner ist seit Neujahr 2009 das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern“, weiß die Expertin.

Der Abschluss eines Riester-Vertrags als freiwillige Sparform für Arbeitnehmer und Beamte kann sich lohnen, denn Steuervorteile und Zulagen bringen den Produkten Renditen, die vergleichbare konservative Anlagen nach Steuern kaum erreichen. Die Grundzulage pro Sparer beträgt 154 Euro und für jeden vor 2008 geborenen Sprössling zahlt der Staat weitere 185 Euro. Für nach 2007 geborene Kinder fließen sogar 300 Euro aufs Altersvorsorgekonto. Für Besserverdienende gibt es über die Steuererklärung noch einen Sonderausgabenabzug. Der beläuft sich auf maximal 2.100 Euro und kommt in Betracht, wenn die Steuerentlastung über der Summe der für das Jahr erhaltenen Zulagen liegt.

Durch Zulagen, Steuervorteile und besonders aufgrund des bis zur späteren Auszahlung steuerfreien Zinseszins-Effekts bringt das eine ordentliche Rendite fürs Alter mit wenig Eigenkapital. Das Sparguthaben wird nicht auf das Vermögen für das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Förderung funktioniert wie beim Kindergeld. Berechtigte erhalten einen Zuschuss und je nach Einkommen einen darüber hinausgehenden Betrag über die Steuerrechnung. Die Zulagen werden direkt an das Sparinstitut überweisen und dem Anlagebetrag zugeschlagen. Im zweiten Schritt sind die Beiträge plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar. „Wird der Anbieter einmal zur Beantragung der Zulage bevollmächtigt, sind bis auf Widerruf oder Änderung der persönlichen Verhältnisse keine weiteren Formulare auszufüllen, sagt die Expertin.

Förderung gibt es für Bank- und Fondssparpläne sowie Rentenversicherungen. Fonds bieten langfristig die deutlich besten Ertragschancen, vor allem über Aktienfonds. Daher ist diese Riesterform vor allem für junge Bürger mit langfristigem Anlagehorizont interessant. Der Sparer kann anders als bei fondsgebundenen Lebensversicherungen keine eigene Fondsauswahl treffen, sondern ist auf die Anlage der Gesellschaft angewiesen.

Rentenversicherungen machen derzeit wegen des Sicherheitsdenkens und der garantierten Mindestrendite den größten Teil der verkauften Riester-Produkte aus. Allerdings nagen Kosten, Abschluss- und Verwaltungsgebühren an den Erträgen. Die Rentenvariante kommt vor allem für ältere Sparer in Betracht, die auf Grund der eher kurzen Restlaufzeit Wertschwankungen durch Aktien ausschließen wollen.

Banksparpläne eignen sich vorrangig ebenfalls für ältere Sparer, allerdings bieten nicht alle Kredithäuser entsprechende Sparpläne an. „Die Anlage ist risikolos und bietet eine sichere aber nicht allzu hohe Rendite, resümiert Wänger.

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