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Die Neuregelungen zur Lageberichterstattung

Konkreter und unternehmensbezogener: Die Neuregelungen zur Lageberichterstattung

Für das nach dem 31.12.2012 be­gin­nende Ge­schäfts­jahr gilt der neue Stan­dard zur Kon­zern­be­richt­er­stat­tung, DRS 20. Die­ser tritt an die Stelle der bis­he­ri­gen DRS 15, DRS 5, DRS 5-10 so­wie DRS 5-20. Da­mit ha­ben Mut­ter­un­ter­neh­men die darin ent­hal­te­nen Neu­re­ge­lun­gen bei der Auf­stel­lung des Kon­zern­la­ge­be­richts für das am 31.12.2013 en­dende Ge­schäfts­jahr (bzw. für das ab­wei­chende Ge­schäfts­jahr 2013/2014) erst­mals zwin­gend zu be­ach­ten. Ebenso wird eine ent­spre­chende An­wen­dung des Stan­dards auch für den La­ge­be­richt nach § 289 HGB (Ein­zel­ab­schluss) emp­foh­len. Be­son­der­hei­ten gel­ten für ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte Un­ter­neh­men.

Was ist neu?

Der Grund­satz der We­sent­lich­keit, wo­nach der (Kon­zern-)La­ge­be­richt nur die we­sent­li­chen In­for­ma­tio­nen zu ent­hal­ten hat, ist erst­mals als ei­genständi­ger Grund­satz be­tont wor­den. So sind z.B. In­for­ma­tio­nen über die Ent­wick­lung der Ge­samt­wirt­schaft und der je­wei­li­gen Bran­che nur in dem Maße dar­zu­stel­len, wie diese für das Verständ­nis des Ge­schäfts­ver­laufs, der Lage und der vor­aus­sicht­li­chen Ent­wick­lung des Kon­zerns (oder Un­ter­neh­mens) er­for­der­lich sind. Zu­dem hängen nach dem neuen Grund­satz der In­for­ma­ti­ons­ab­stu­fung die Ausführ­lich­keit und der De­tail­lie­rungs­grad der An­ga­ben ins­be­son­dere von der Art der Ge­schäftstätig­keit, der Kon­zern- bzw. Un­ter­neh­mensgröße und von ei­ner even­tu­el­len In­an­spruch­nahme des Ka­pi­tal­mark­tes ab. Die Größe und Kom­ple­xität der (Kon­zern-)Struk­tur sol­len sich in der La­ge­be­richt­er­stat­tung wie­der­fin­den. Hier­durch wird eine stärkere Fo­kus­sie­rung auf den Kon­zern bzw. das Un­ter­neh­men er­reicht.

Ebner Stolz Konkreter und unternehmensbezogener: Die Neuregelungen zur Lageberichterstattung © ThinkStock

Neuer Wirtschaftsbericht

Die Ausführun­gen zur Lage und zum Ge­schäfts­ver­lauf, die Dar­stel­lung, Ana­lyse und Be­ur­tei­lung der Vermögens-, Fi­nanz- und Er­trags­lage so­wie die we­sent­li­chen Aus­sa­gen zur Ent­wick­lung der Ge­samt­wirt­schaft und der Bran­che können zu­sam­men­ge­fasst in dem neu ge­schaf­fe­nen “Wirt­schafts­be­richt“ er­fol­gen. Da­bei kommt der sog. ma­nage­ment ap­proach zum Tra­gen - soll heißen: bei der Ana­lyse des Ge­schäfts­ver­laufs und der Lage des Kon­zerns (oder des Un­ter­neh­mens) auf Ba­sis der be­deut­sams­ten fi­nan­zi­el­len (z. B. EBIT, EBITDA oder Ei­gen­ka­pi­tal­quote) so­wie nicht fi­nan­zi­el­len Leis­tungs­in­di­ka­to­ren (z. B. Kun­den- oder Mit­ar­bei­ter­be­lange) sol­len auch die Kenngrößen ein­be­zo­gen wer­den, die in­tern zur Kon­zern- bzw. Un­ter­neh­mens­steue­rung ein­ge­setzt wer­den. Die Ausführun­gen zum Ge­schäfts­ver­lauf und zur Lage sind zu ei­ner Ge­samt­aus­sage zu ver­dich­ten und die Ge­schäfts­lei­tung hat ab­schließend eine Be­ur­tei­lung ab­zu­ge­ben, ob die Ge­schäfts­ent­wick­lung ins­ge­samt güns­tig oder ungüns­tig ver­lau­fen ist.

Verkürzter Prognosezeitraum

Hin­sicht­lich des Pro­gno­se­be­richts gibt es zunächst eine er­freu­li­che Nach­richt: der Pro­gno­se­zeit­raum wird von min­des­tens zwei Jah­ren auf nun ein Jahr verkürzt. Al­ler­dings sind über den Pro­gno­se­zeit­raum hin­aus­ge­hende ab­seh­bare Son­der­einflüsse auf die wirt­schaft­li­che Un­ter­neh­mens­lage auch wei­ter­hin zu berück­sich­ti­gen.

Erhöhte Prognosegenauigkeit

Auf we­nig Ge­gen­liebe dürfte da­ge­gen bei den Un­ter­neh­men die ge­for­derte Erhöhung der Pro­gno­se­ge­nau­ig­keit stoßen. So müssen die Pro­gno­se­aus­sa­gen einen po­si­ti­ven oder ne­ga­ti­ven Trend er­ken­nen las­sen und des­sen In­ten­sität (stark, er­heb­lich, ge­ringfügig, leicht stei­gend bzw. fal­lend) ist an­zu­ge­ben. Rein kom­pa­ra­tive Aus­sa­gen, wie z. B. „wir er­war­ten einen stei­gen­den Um­satz“, sind nicht mehr zulässig. Viel­mehr sind künf­tig Pro­gno­sen mit einem Zah­len­wert, mit ei­ner Band­breite zwi­schen zwei Zah­len­wer­ten oder ver­glei­chend und be­wer­tend (z. B. „er­heb­lich stei­gen­der Um­satz“) dar­zu­stel­len.
Be­son­ders zu be­ach­ten ist ein neu ge­schaf­fe­nes Zu­sam­men­spiel: Künf­tig sind im Pro­gno­se­be­richt die be­deut­sams­ten fi­nan­zi­el­len und nicht­fi­nan­zi­el­len Leis­tungs­in­di­ka­to­ren so zu er­mit­teln, dass ein Ab­gleich mit den Ist-Wer­ten im fol­gen­den Be­richts­jahr möglich ist. Im Fol­ge­jahr ist im Rah­men des Wirt­schafts­be­richts die letztjährige Pro­gnose mit der tatsäch­lich ein­ge­tre­te­nen Ge­schäfts­ent­wick­lung zu ver­glei­chen (Pro­gnose-Ist-Ver­gleich). Weicht diese si­gni­fi­kant von der tatsäch­li­chen Ent­wick­lung ab, dürfte dies beim in­ter­es­sier­ten Le­ser zu­gleich Zwei­fel an der Wer­tig­keit der diesjähri­gen Pro­gnose her­vor­ru­fen.

Berichterstattung zu Chancen und Risiken

Um schließlich auch noch die Aus­sa­ge­kraft der Ri­siko- und Chan­cen­be­richt­er­stat­tung zu erhöhen, ist künf­tig aus­ge­wo­gen so­wohl über Ri­si­ken als auch Chan­cen zu be­rich­ten. Zur über­sicht­li­che­ren Dar­stel­lung können ein­zelne Ri­si­ken oder Chan­cen ent­we­der in ei­ner Rang­folge ge­ord­net oder - wie bis­her - in Ka­te­go­rien zu­sam­men­ge­fasst wer­den. An­schließend sind diese zu einem Ge­samt­bild der Ri­siko- und Chan­cen­lage zu­sam­men­zuführen. Ins­ge­samt muss aus der Dar­stel­lung die Be­deu­tung der Ri­si­ken und Chan­cen für den Kon­zern (bzw. für das Un­ter­neh­men) er­sicht­lich sein. Zu­dem sind die zu er­war­ten­den Kon­se­quen­zen für den Fall ih­res Ein­tritts zu ana­ly­sie­ren und zu be­ur­tei­len. So­fern sich die Ri­si­ken und Chan­cen nach Ende des Be­richts­zeit­raums in ih­rer Be­deu­tung ändern, neu auf­tre­ten oder ent­fal­len, ist auch hierüber eine Ein­schätzung im (Kon­zern-)La­ge­be­richt ab­zu­ge­ben.

Fazit

Im Er­geb­nis bleibt fest­zu­hal­ten: Bei der Er­stel­lung des La­ge­be­richts und des Kon­zern­la­ge­be­richts für das Ge­schäfts­jahr 2013 ist stärker als bis­her eine Fo­kus­sie­rung auf das Un­ter­neh­men und das Un­ter­neh­mens­um­feld bzw. den Kon­zern samt Um­feld er­for­der­lich. All­ge­mein gültige Aus­sa­gen ent­fal­len. Zu­dem ist mehr Ge­wicht auf die Aus­sa­ge­kraft des Be­richts im All­ge­mei­nen und auf die Ge­nau­ig­keit der Pro­gnose der zu er­war­ten­den Ge­schäfts­ent­wick­lung im Be­son­de­ren zu le­gen. Eine Her­aus­for­de­rung, die es zu meis­tern gilt.

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