Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 4.12.2014 das Zollkodexanpassungsgesetz, auch Jahressteuergesetz 2015 genannt, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 3.12.2014 angenommen.
Darin ist abweichend vom Gesetzentwurf eine Modifizierung des Übergangs der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Edelmetallen und anderen Metallen vorgesehen. Auch wurde durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses die Neuregelung zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen dahingehend geändert, dass künftig statt einer 110 Euro-Freigrenze ein 110 Euro-Freibetrag anzuwenden ist.
Am 19.12.2014 hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit folgt er nicht der Empfehlung seines Finanzausschusses, die Zustimmung zu verweigern und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt vom 30.12.2014 (BGBl. I 2014, S. 2417) ist das Gesetz in Kraft getreten.
Hinweis
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes können Sie der Übersicht entnehmen:
Jahressteuergesetz 2015 - Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 30.12.2014