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Internationales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet

Im Rah­men der Ber­lin Tax Con­fe­rence un­ter­zeich­ne­ten am 29.10.2014 50 Staa­ten eine mul­ti­la­te­rale Ver­ein­ba­rung zum au­to­ma­ti­schen steu­er­li­chen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch. Da­mit dürfte das Bank­ge­heim­nis bald ad acta zu le­gen sein.

Die Ver­ein­ba­rung sieht vor, dass Fi­nanz­in­sti­tute zum 31.12.2015 den Alt­be­stand ih­rer Kon­ten er­fas­sen und ab 1.1.2016 bei Neu­kun­den die steu­er­li­che Ansässig­keit fest­stel­len müssen. Der er­ste au­to­ma­ti­sche In­for­ma­ti­ons­aus­tausch von Da­ten soll im Sep­tem­ber 2017 er­fol­gen. Die aus­zu­tau­schen­den In­for­ma­tio­nen um­fas­sen da­bei u. a. Kon­to­sal­den, die wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten so­wie Zin­sen, Di­vi­den­den und Veräußerungs­ge­winne aus Fi­nanz­wer­ten.
Die teil­neh­men­den Staa­ten ver­pflich­ten sich mit der Ver­ein­ba­rung, die nöti­gen na­tio­na­len Ge­setze zu ver­ab­schie­den und den von der OECD ent­wi­ckel­ten Stan­dard zum au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tausch um­zu­set­zen.

Hinweis

Zu den Un­ter­zeich­nern der Ver­ein­ba­rung zählen ne­ben den EU-Staa­ten auch Staa­ten aus Südame­rika, die Ca­yman Is­lands, die Bri­tish Vir­gin Is­lands  und Liech­ten­stein. Die Schweiz will ein Jahr später nach­fol­gen. Nicht be­tei­ligt ha­ben sich die USA, die mit ih­ren so­ge­nann­ten Fatca-Ab­kom­men bi­la­te­rale Re­ge­lun­gen mit ein­zel­nen Staa­ten ge­trof­fen ha­ben.

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