Die am 16.8.2012 in Kraft getretene EU-Verordnung „European Market Infrastructure Regulation“ - EMIR - beinhaltet regulatorische Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken im unregulierten außerbörslichen Derivatemarkt und zur Stärkung der Transparenz. Auf nationaler Ebene wurde in Ergänzung der EU-rechtlichen Vorgaben das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) um eine Prüfungspflicht der EMIR-Anforderungen in § 20 WpHG erweitert. Nach EMIR werden auch nichtfinanzielle Gegenparteien, z. B. Industrieunternehmen, bestimmten Clearing-, Melde- und Risikomanagementpflichten in Bezug auf den Erwerb von (außerbörslichen) Derivatekontrakten unterworfen.
Das IDW hat am 31.3.2014 den Entwurf eines Positionspapiers zur Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i.S. von § 20 Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien veröffentlicht. Dieses Papier soll zum einen Wirtschaftsprüfern sowie nichtfinanziellen Gegenparteien einen Überblick darüber vermitteln, welchen aus der EMIR resultierenden Pflichten bzw. Anforderungen nichtfinanzielle Gegenparteien unterliegen, die Derivatekontrakte einsetzen. Zum anderen wird in dem Papier dargelegt, welchen Mindestanforderungen Systeme zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i.S.v. § 20 Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien nach Auffassung des IDW genügen müssen, um als geeignet im Sinne des Gesetzes angesehen und bescheinigt werden zu können.
Ebenfalls zum 31.3.2014 ist die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV), die § 20 WpHG konkretisiert, verkündet worden. Mit Ihrem Inkrafttreten zum 1.4.2014 beginnt der erste prüfpflichtige Zeitraum, sofern die nichtfinanziellen Gegenparteien die relevanten Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr übersteigen.
Hinweis
Da die Prüfungspflicht nach § 20 Abs. 1 WpHG mit Inkrafttreten der GPrüfbV nun zum 1.4.2014 beginnt, sind die betroffenen nichtfinanziellen Gegenparteien mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr erstmals für den Prüfungszeitraum vom 1.4.2014 bis 31.12.2014 prüfungspflichtig. Das IDW-Positionspapier enthält für Prüfer und nichtfinanzielle Gegenparteien wertvolle Hinweise.