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Steuerberatung

Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität

Die Bun­des­re­gie­rung be­schloss am 18.5.2016, den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur steu­er­li­chen Förde­rung von Elek­tro­mo­bi­lität im Straßenver­kehr in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­zu­brin­gen.

We­sent­li­che In­halte des Re­gie­rungs­ent­wurfs sind:

  • Verlänge­rung der fünfjähri­gen auf eine zehnjährige Kraft­fahr­zeug­steu­er­be­frei­ung bei erst­ma­li­ger Zu­las­sung ei­nes rei­nen Elek­tro­fahr­zeugs vom 1.1.2016 bis 31.12.2020
  • Er­wei­te­rung der zehnjähri­gen Kraft­fahr­zeug­steu­er­be­frei­ung auf tech­ni­sch an­ge­mes­sene, ver­kehrs­recht­lich ge­neh­migte Umrüstun­gen von Fahr­zeu­gen auf reine Elek­tro­fahr­zeuge
  • Ein­kom­men­steu­er­be­frei­ung der vom Ar­beit­ge­ber an sei­nen Ar­beit­neh­mer gewähr­ten Vor­teile für das elek­tri­sche Auf­la­den ei­nes pri­va­ten Elek­tro- oder Hy­bri­de­lek­tro­fahr­zeugs des Ar­beit­neh­mers im Be­trieb des Ar­beit­ge­bers (be­fris­tete An­wen­dung vom 1.1.2017 bis 31.12.2020)
  • Möglich­keit der pau­scha­len Be­steue­rung mit 25 % Lohn­steuer von geld­wer­ten Vor­tei­len des Ar­beit­ge­bers an den Ar­beit­neh­mer aus der un­ent­gelt­li­chen oder ver­bil­lig­ten Übe­reig­nung der La­de­vor­rich­tung und aus ent­spre­chen­den Zu­schüssen (be­fris­tete An­wen­dung vom 1.1.2017 bis 31.12.2020).

Hinweis

Zu­dem be­schloss die Bun­des­re­gie­rung am 18.5.2016 die Um­set­zung der Kaufprämie für Elek­tro­au­tos (sog. Um­welt­bo­nus). Diese Prämie soll bei Er­werb ei­nes neuen Elek­tro­fahr­zeugs 4.000 Euro und bei Er­werb ei­nes neuen Plug-In Hy­bridfahr­zeugs 3.000 Euro be­tra­gen, wo­bei der Net­to­lis­ten­preis des Ba­sis­mo­dells we­ni­ger als 60.000 Euro be­tra­gen muss. Die zu glei­chen Tei­len aus staat­li­chen Mit­teln und der In­dus­trie fi­nan­zierte Förde­rung soll bis zur vollständi­gen Aus­zah­lung der dafür vor­ge­se­he­nen Mit­tel in Höhe von 600 Mio. Euro, längs­tens je­doch bis 2019, gewährt wer­den. Die Um­set­zung er­folgt über die Förder­richt­li­nie und be­darf noch der Ge­neh­mi­gung der EU-Kom­mis­sion.
 

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