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Gesetz zur Selbstanzeige passiert Bundestag

Al­ler Vor­aus­sicht nach gel­ten ab 1.1.2015 stren­gere Vor­ga­ben, um durch eine Selbst­an­zeige Straf­frei­heit zu er­lan­gen. Der Bun­des­tag stimmte einem ent­spre­chen­den Ge­setz zu. Die Zu­stim­mung des Bun­des­rats gilt als si­cher.

In der Sit­zung vom 4.12.2014 fand das Ge­setz zur Ände­rung der Ab­ga­ben­ord­nung und des Einführungs­ge­set­zes zur Ab­ga­ben­or­dung (Ge­setz zur Selbst­an­zeige) in der Fas­sung des Ge­setz­ent­wurfs die Mehr­heit im Bun­des­tag. Es ist zu er­war­ten, dass der Bun­des­rat dem Ge­setz am 19.12.2014 seine Zu­stim­mung er­teilt.

Hinweis

Eine Über­sicht zum In­halt des nun be­schlos­se­nen Ge­set­zes zur Selbst­an­zeige fin­den Sie hier:

Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO



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