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EuGH: Voller Mehrwertsteuersatz auf E-Books EU-rechtskonform

Der EuGH bestätigt die An­wen­dung des vollen Mehr­wert­steu­er­sat­zes auf E-Books in einem das pol­ni­sche Um­satz­steu­er­recht be­tref­fen­den Ver­fah­ren. So­mit kommt nach gel­ten­dem EU-Recht eine An­wen­dung des ermäßig­ten Mehr­wert­steu­er­sat­zes auf E-Books nicht in Be­tracht.

Zwar er­kennt der EuGH in der Richt­li­ni­en­vor­gabe, wo­nach die Lie­fe­rung von Büchern im Print­for­mat oder auf einem phy­si­schen Da­tenträger ge­spei­chert dem ermäßig­ten Steu­er­satz un­ter­lie­gen, die Lie­fe­rung von E-Books je­doch dem all­ge­mei­nen Steu­er­satz un­ter­liegt, eine Un­gleich­be­hand­lung von zwei ver­gleich­ba­ren Sach­ver­hal­ten (Ur­teil vom 7.3.2017, Rs. C-390/15 , RPO). Je­doch ver­stoße dies nicht ge­gen den in der Charta der Grund­rechte der EU ver­an­ker­ten Grund­satz der Gleich­be­hand­lung, denn die Un­gleich­be­hand­lung sei sach­lich ge­recht­fer­tigt. Es soll­ten für auf elek­tro­ni­schem Weg er­brachte Dienst­leis­tun­gen klare, ein­fa­che und ein­heit­li­che Re­geln ge­schaf­fen wer­den, die für die Wirt­schafts­teil­neh­mer leicht an­zu­wen­den seien und von den zuständi­gen na­tio­na­len Behörden ein­fach kon­trol­liert wer­den könn­ten.

Hinweis

Es liegt der­zeit al­ler­dings der Ent­wurf ei­ner Richt­li­nienände­rung vom 1.12.2016 vor, wo­nach der ermäßigte Steu­er­satz insb. auch auf E-Books zur An­wen­dung kom­men soll. Es bleibt ab­zu­war­ten, ob die Richt­li­nienände­rung tatsäch­lich be­schlos­sen wird (s. dazu die dies begrüßende Stel­lung­nahme des Bun­des­rats vom 10.2.2017). Die geänderte Richt­li­nie würde dann am zwan­zigs­ten Tag nach ih­rer Veröff­ent­li­chung im Amts­blatt der EU in Kraft tre­ten und wäre nach Um­set­zung in na­tio­na­les Recht an­zu­wen­den.

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