Am 25.3.2015 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (kurz Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am 3.7.2015 fand der Entwurf in leicht modifizierter Fassung die Mehrheit im Bundestag. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10.7.2015 zu, so dass dieses nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Regierungsentwurf zu einem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 13.03.2024 den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. ...lesen Sie mehr