Unternehmer müssen seit 2010 das Vorsteuererstattungsverfahren elektronisch durchführen. Der elektronische Vergütungsantrag ist jeweils im Heimatland des Unternehmers zu stellen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland hat dazu ein Internetportal eingerichtet, auf dem die Vergütungsanträge entgegengenommen und entsprechend bearbeitet werden. Derzeit bestehen allerdings einige technische Schwierigkeiten bei der Nutzung dieses Online-Portals. So kommt es etwa bei der Registrierung zur Nutzung des Portals zu zeitlichen Verzögerungen und die erstmalige Freischaltung für den Beleg-Upload ist derzeit nicht möglich. Wann diese technischen Probleme behoben werden, ist momentan noch nicht absehbar.
Die Frist für die Einreichung eines Vorsteuervergütungsantrags des Kalenderjahres 2013 innerhalb der Europäischen Union endet am 30.9.2014, für Drittstaaten endet sie sogar bereits am 30.6.2014. Dabei handelt es sich jeweils um Ausschlussfristen, die nicht verlängert werden können. Die EU-Mitgliedstaaten wurden über die bestehenden technischen Probleme informiert.
Hinweis
Das BZSt empfiehlt betroffenen Unternehmen, die einen Vorsteuervergütungsantrag stellen wollen, dies vor dem Hintergrund der technischen Probleme möglichst frühzeitig zu tun. Auch wenn der Beleg-Upload nicht funktioniert, sollte in jedem Fall ein Antrag ohne Beleg-Upload gestellt werden. Im Anschluss sollte die entsprechende Finanzverwaltung des jeweiligen EU-Mitgliedstaates kontaktiert werden, um die erforderlichen Belege per E-Mail oder Post zu übermitteln. Das BZSt äußert sich hingegen nicht, wie in Drittstaatenfällen zu verfahren ist.