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BMF: Diskussionsentwurf für eine Neufassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Mit der Ge­winn­ab­gren­zungs­auf­zeich­nungs­ver­ord­nung (GAufzV) stellte die Fi­nanz­ver­wal­tung An­for­de­run­gen zu Art, In­halt und Um­fang ei­ner Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion zu­sam­men. Diese Ver­ord­nung soll nun neu ge­fasst wer­den und an die er­wei­ter­ten ge­setz­li­chen Vor­ga­ben an­ge­passt wer­den.

Das BMF hat dazu am 21.2.2017 den Dis­kus­si­ons­ent­wurf für eine Neu­fas­sung der Ge­winn­ab­gren­zungs­auf­zeich­nungs­ver­ord­nung (GAufzV) veröff­ent­licht. Da­durch sol­len die Vor­ga­ben zu Art, In­halt und Um­fang ei­ner Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion insb. um Vor­ga­ben zur lan­des­spe­zi­fi­schen, un­ter­neh­mens­be­zo­ge­nen Do­ku­men­ta­tion (Lo­cal File) und zur Stamm­do­ku­men­ta­tion (Mas­ter File) ergänzt wer­den. In ei­ner An­lage wird dazu der Um­fang des Mas­ter File kon­kre­ti­siert.

Um in Kraft tre­ten zu können, be­darf die Ver­ord­nung nach ih­rer Fi­na­li­sie­rung durch das BMF der Zu­stim­mung des Bun­des­rats.

Hinweis

Die Er­wei­te­rung der Ver­rech­nungs­preis­do­ku­men­ta­tion um Lo­cal Files und einen Mas­ter File ist für Un­ter­neh­men mit einem Um­satz von min­des­tens 100 Mio. Euro für nach dem 31.12.2016 be­gin­nende Wirt­schafts­jahre ver­pflich­tend.

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