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Antrag auf Regelbesteuerung für Gewinnausschüttungen

Ge­winn­aus­schüttun­gen können un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen an­stelle der Be­steue­rung mit der Ab­gel­tung­steuer der Re­gel­be­steue­rung un­ter­lie­gen, wenn dies der Steu­er­pflich­tige be­an­tragt. Bis zu wel­chem Zeit­punkt der An­trag auf Re­gel­be­steue­rung möglich ist, da­mit be­fasste sich der Bun­des­fi­nanz­hof.

Statt der Be­steue­rung von Ge­winn­aus­schüttun­gen ei­ner Ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit der Ab­gel­tung­steuer kann der An­trag auf Re­gel­be­steue­rung ge­stellt wer­den, wenn der An­teils­eig­ner ent­we­der zu min­des­tens 25 % an der Ka­pi­tal­ge­sell­schaft be­tei­ligt oder zu min­des­tens 1 % be­tei­ligt und be­ruf­lich für die Ge­sell­schaft tätig ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Da­mit un­ter­lie­gen die Ge­winn­aus­schüttun­gen nicht der Ab­gel­tung-steuer von 25 %, son­dern wer­den nach An­wen­dung des Tei­leinkünf­te­ver­fah­rens mit dem in­di­vi­du­el­len Ein­kom­men­steu­er­satz des An­teils­eig­ners ver­steu­ert. 

Laut Ur­teil des BFH vom 28.7.2015 (Az. VIII R 50/14) muss der An­trag auf Re­gel­be­steue­rung - im Ein­klang mit dem Ge­set­zes­wort­laut - spätes­tens mit der Ein­rei­chung der Ein­kom­men­steu­er­erklärung beim Fi­nanz­amt ge­stellt wer­den. Ab­zu­stel­len ist hier­bei auf den Ein­gangs­stem­pel des Fi­nanz­amts auf der in Pa­pier­form ab­ge­ge­be­nen Erklärung. Ein später ein­ge­hen­der An­trag, auch wenn die­ser vor Ab­schluss der Ein­kom­men­steu­er­ver­an­la­gung er­folgt, ist verspätet. Eine kon­klu­dente An­trag­stel­lung durch den im Streit­fall im Rah­men der Steu­er­erklärung ge­stell­ten An­trag auf Güns­ti­gerprüfung ver­neint der BFH. Ebenso lehnt er die Wie­der­ein­set­zung in den vo­ri­gen Stand ab, da sich der durch einen Steu­er­be­ra­ter be­ra­tene Steu­er­pflich­tige nicht auf man­gelnde Kennt­nis über ver­fah­rens­recht­li­che Fris­ten be­ru­fen kann.

Hinweis

Wird die Ein­kom­men­steu­er­erklärung nicht in Pa­pier­form ein­ge­reicht son­dern in elek­tro­ni­scher Form an das Fi­nanz­amt über­tra­gen, dürfte so­mit der An­trag auf Re­gel­be­steue­rung bis zum Ein­gang der elek­tro­ni­schen Steu­er­erklärung beim Fi­nanz­amt möglich sein.

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