Koalitionsvertrag sieht zahlreiche steuerpolitische Maßnahmen vor

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode sieht zahlreiche steuerpolitische Maßnahmen in den Bereichen Steuervereinfachungen, Erbschaftssteuer, Unternehmensbesteuerung und Umsatzsteuer vor. Gleichzeitig wird allerdings darauf hingewiesen, dass "alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter Finanzierungsvorbehalt stehen".

In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU, CSU und FDP eine Steuerpolitik an, die die Leistungsbereitschaft der Bürger stärken und gleichzeitig den Unternehmen in Deutschland  bessere Rahmenbedingungen schaffen soll. So "streben" sie an, die Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent vom Lohn zu halten. Außerdem vorgesehen sind:

  • Eine Steuerentlastung in Höhe von rund 14 Mrd. € jährlich zum 1.1.2010 durch die erweiterte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und den Einstieg in die Beseitigung der kalten Progression.
  • Eine steuerliche Entlastung für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für die Familien mit Kindern in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. € im Laufe der Legislaturperiode.
  • Erhöhung des Kinderfreibetrag in einem ersten Schritt zum 1.1.2010 auf 7.008 € und des Kindergeldes um je 20 €.
  • Gleichzeitig eine Abflachung des Mittelstandsbauchs durch Umbau des Einkommensteuertarifs zu einem Stufentarif. Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt. Der Tarif soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten.

Steuervereinfachungen
Außerdem sieht der Koalitionsvertrag zahlreiche Steuervereinfachungen vor. Hierbei handelt es sich um folgende konkrete Maßnahmen:

  • Verständliche und anwenderfreundliche Ausgestaltung der Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen
  • Papierlose Kommunikation mit den Finanzämtern
  • Vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten auf Wunsch
  • Wiedereinführung des steuerlichen Abzugs privater Steuerberatungskosten
  • Schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt
  • Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten
  • Vereinfachung der Rentenbesteuerung ohne aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und separater Erklärungspflicht
  • Pauschalierung des Abzugs von Pflegeheimkosten anstelle des Einzelnachweises
  • Entbürokratisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
  • Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten
  • Neuregelung der Besteuerung von Jahreswagenrabatten und Überprüfung der Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug
  • Grundsätzliche Vermeidung rückwirkender gesetzgeberischer Maßnahmen
  • Beschränkung der BMF-Schreiben auf Auslegung der Gesetze und Zurückführung der Praxis der Nichtanwendungserlasse
  • Prüfung einer Arbeitnehmer-Steuerklärung für einen Zeitraum von zwei Jahren
  • Beschränkung der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft auf wesentliche und auf aufwändige Fälle
  • Überprüfung des Kontenabrufverfahrens
  • Betriebsprüfungen sollen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die
    neue Betriebsprüfung beginnt
  • Vereinfachung des Abzugs von außergewöhnlichen Belastungen
  • Ermöglichung der elektronischen Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise

Reform der Erbschaftsteuer
Die neue Regierungskoalition kündigt zudem an, die Regelungen der Erbschaftsteuer familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher machen zu wollen. Hierzu sollen als Sofortprogramm vorab

  • die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent sinken
  • und die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden.

Unternehmensbesteuerung
Mittelfristig plant die Regierungskoalition das Unternehmenssteuerrecht weiter zu modernisieren und international wettbewerbsfähig zu gestalten. Ansatzpunkte für eine Prüfung sind:

  • eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung,
  • die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen,
  • die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft.

Umsatzsteuer
Im Bereich Umsatzsteuer plant die Regierungskoalition eine Umstellung auf die Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer- und empfängerseite, um den Steuerbetrug zu bekämpfen und die Zahlungsmoral zu fördern. Außerdem sieht sie einen Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen.

Linkhinweis:

Der Koalitionsvertrags ist auf den Webseiten der Bundesparteien der CDU, CSU und FDP veröffentlicht. Um direkt zum Entwurf zu kommen, klicken Sie bitte hier.

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