Keine Verzinsung von Einfuhrumsatzsteuer-Guthaben

Bestimmte Steuernachforderungen oder -erstattungen sind zu verzinsen (§ 233a AO). Dazu gehört auch die Umsatzsteuer. Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt dies jedoch nicht, weil hier sinngemäß die Vorschriften für Zölle Anwendung finden. Die Einfuhrumsatzsteuer ist zwar eine Form der Umsatzsteuer, sie weist aber im Vergleich dazu Besonderheiten auf, die eine enge Verknüpfung mit dem Zollrecht zeigen.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.9.2009, VII R 44/08)

<< zurück zur Übersicht



Artikel als PDF

Wirtschaftsprüfung
Steuerberatung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung