Eindämmung der Normenflut; BMF-Schreiben, die bis zum 31.12.2009 ergangen sind

- Bundesministerium der Finanzen vom 23. April 2010, IV A 6 - O 1000/09/10095 -


Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die bis zum 31.12.2009 ergangenen BMF-Schreiben in Fortführung der zur Eindämmung der Normenflut bisher ergangenen BMF-Schreiben vom 7.6.2005 (BStBl 2005 I S. 717) und 29.3.2007 (BStBl 2007 I S. 369) folgende Verwaltungsregelung:

Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften auch weiterhin zu verringern und aktuell zu halten, werden für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2008 verwirklicht werden, die bis zum 31.12.2009 ergangenen und bis zum Zeitpunkt des Ergehens dieses BMF-Schreibens noch geltenden BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der Anlage aufgeführt sind (Positivliste). Für vor dem 1. Januar 2009 verwirklichte Steuertatbestände bleibt deren Anwendung unberührt. BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben keine Rechtswirkung mehr entfalten. Nachrichtlich beinhaltet die Anlage auch die ab dem 1.1.2010 bis zum Tag des Ergehens dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben, die für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2008 verwirklicht werden, anzuwenden sind.

Auf der Internetseite des BMF:

Download: Anlage: Positivliste [PDF, 957 KB]

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